Allgemeine Geschäftsbedingungen
netomatic – sytem & netzwerk architektur
Burghard Jäger
Leuschnerdamm 13
10999 Berlin
Deutschland
(nachfolgend Anbieter)
für den unternehmerischen Geschäftsverkehr
1. Geltungsbereich
(1) Gegenstand dieses Vertrages sind Beratungsleistungen des Anbieters insbesondere im Bereich des IT-Consultings. Die vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Website des Anbieters oder werden in einer gesonderten Leistungsbeschreibung geregelt.
(2) Vertragsschlüsse unter Zugrundelegung dieser AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung erfolgen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien. Die AGB sind abrufbar auf der Website des Anbieters unter https://netomatic.de/netomatic-kontakt/allgemeine-geschaftsbedingungen/
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.
2. Angebote, Vertragsschluss, Form
(1) Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders vereinbart, freibleibend. An ein Angebot hält sich der Anbieter für 2 Wochen gebunden, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe des Angebots.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt Beratungsleistungen im EDV-Bereich. Der konkrete Leistungsumfang der durch den Anbieter zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Website des Anbieters oder aus der zusätzlich vereinbarten Leistungsbeschreibung.
(2) Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Beratungsleistung des Anbieters umfasst auch die Auswahl und Hinzuziehung dritter Unternehmen. Sofern ein Mitspracherecht des Kunden nicht ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg für den Auftraggeber.
(3) Der Anbieter ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist. Wird die Herausgabe durch den Kunden gewünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
4. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen, insbesondere durch die Bereitstellung der notwendigen Informationen, Materialien, Daten und Inhalte.
(2) Die für die Durchführung der Leistungen vom Kunden bereitzustellenden Inhalte sind in gängigen und unmittelbar verwertbaren digitalen Formaten zur Verfügung zu stellen. Erkennt der Kunde, dass diese Inhalte fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind, hat er dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Mitwirkungspflichten des Kunden im Rahmen dieses Vertrages erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, ohne Vergütung.
(4) Erhält der Kunde im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit mit dem Anbieter eine Nutzerkennung und ein Passwort. ist er verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist nur dann berechtigt, diese Daten einem Dritten zu überlassen, wenn der Anbieter einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzungsüberlassung teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich geschehen soll.
(5) Der Kunde sorgt für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten und Inhalte. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht keine Pflicht zur Datensicherung seitens des Anbieters.
5. Geheimhaltung
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen nichtberechtigten Dritten, d. h. auch gegenüber nichtberechtigten Mitarbeitern sowohl von GITC als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich, auch mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung eingesetzten Mitarbeitern eine mit dieser Ziffer inhaltsgleiche
Regelung zu vereinbaren.
6. Leistungsänderung/ Freigabe/ Leistungsverzögerungen
(1) Soweit durch den Kunden Änderungen des vertraglichen Leistungsumfangs gewünscht werden, wird er diese dem Anbieter schriftlich mitteilen. Soweit die Änderungen nach der Prüfung durch den Anbieter durchführbar sind, werden sich die Vertragsparteien bezüglich der Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Andernfalls verbleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang.
(2) Vertraglich vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag sowie der auszuführenden Änderungswünsche angemessen verschoben. Der Anbieter wird dem Kunden die neuen Termine unverzüglich mitteilen.
(3) Verzögerungen der Leistung, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen (etwa verspätetes Erbringen von Mitwirkungsleistungen) sowie aufgrund höherer Gewalt beruhen (etwa Streik, Störungen der Telekommunikation), hat der Anbieter nicht zu vertreten. Der Anbieter ist berechtigt, die betreffende Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Der Anbieter zeigt dem Kunden die Leistungsverzögerungen unverzüglich an.
7. Vergütung, Verzug
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters oder im Angebot zugrunde gelegten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und sind zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei Festpreisen ist der Anbieter berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen zu berechnen.
(2) Weitere Zahlungsmodalitäten wie Teilzahlungen, Rabatte, Skonti etc. richten sich nach der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.
(3) Reisekosten und Spesen sind nach Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend gesondert nach Zeitaufwand zu vergüten.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass der Anbieter einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen ist.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Eigentumsvorbehalt
Der Anbieter behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.
9. Benennung als Referenz
Der Kunde gestattet dem Anbieter, diesen auf der eigenen Website sowie in anderen Medien als Referenzkunden zu benennen und die erbrachten Leistungen zu Werbezwecken öffentlich wiederzugeben. Der Anbieter wird jedoch ein vom Kunden geltend gemachtes entgegenstehendes berechtigtes Interesse berücksichtigen.
10. Gewährleistung
(1) Ist der Kunde Unternehmer, hat er die gelieferte Arbeiten und Leistungen umgehend nach auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder offensichtliche Mängel zu überprüfen und dem Anbieter dahingehende Beanstandungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Rüge, gelten die Leistungen als genehmigt.
(2) Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit der Leistung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Der Anbieter ist nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl mindern
oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn der Anbieter die Nacherfüllung verweigert oder diese dem Kunden unzumutbar ist.
11. Haftung/ Haftungsfreistellung
(1) Für Vorsatz haftet der Anbieter unbeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit sowie bei einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung haftet der Anbieter auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleiben die Haftung aus der Übernahme einer Garantie oder Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(3) Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet, die überlassenen Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Anbieter aufgrund der vom Kunden überlassenen Inhalte geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz der zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten verpflichtet, die dem Anbieter durch die rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der vom Kunden überlassenen Inhalte entstehen.
(4) Die Haftung für Datenverlust oder -beschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.
12. Datenschutz
Der Anbieter behandelt personenbezogene Kundendaten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe personenbezogener Kundendaten ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages.
13. Erfüllungsort/ anwendbares Recht/ Schlussbestimmung
(1) Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Ort der Niederlassung des Anbieters in Hamburg.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für aus diesem Vertrag sowie über die Frage des Entstehens und der Wirksamkeit entstehende Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. Der Anbieter hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen.
(3) Für alle sich aus dem Vertrag und dessen Abwicklung ergebenden Rechtsfragen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
(4) Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.